BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Königswinter lehnen ein Bauvorhaben am Sumpfweg weiterhin ab

Sumpfweg Königswinter

Am Montag, dem 18.03.2019 hat der Stadtrat Königswinter nach einer hitzigen Debatte und unter den Augen von rund 120 Zuschauern, zu denen auch Vertreter des GRÜNEN Vorstandes gehörten, gegen die Aufhebung des Bebauungsplans 20/3 S Sumpfweg Süd Bereich „Am Rheinufer/Am Werth“ gestimmt. Damit folgte er nicht der mehrheitlich gefassten Beschlussempfehlung des Planungs- und Umweltausschusses (PUA) vom 20.02.2019, der sich zuvor für eine Aufhebung des Bebauungsplanes aussprach und dies dem Stadtrat empfohlen hatte. Mit der Abstimmung im Stadtrat blieb die Überraschung aus und die Koalition aus CDU, FDP und GAK konnte sich mit ihrer Ratsmehrheit durchsetzen. In der Folge entschied sich der Stadtrat für die so genannte nachträgliche Heilung der 1. Änderung des B-Planes in Bezug auf die formellen und etwaigen materiellen Fehler des Bebauungsplans in einem Verfahren gemäß §215a a.F. Baugesetzbuch (BauGB) NRW. Diese Entwicklung wurde diese Woche vom Ortsvorstand BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Königswinter in einer Klausur neu bewertet.

Im Ergebnis haben wir entschieden, dass unsere bisherige Ablehnung dieses Bebauungsplans weiterhin bestehen bleiben soll und damit die klare Linie der Bewertung dieser Bauplanung, die sich schon seit 2008 im Abstimmungsverhalten zu diesem Thema ausdrückte, fortgeschrieben wird. Unter Bezug auf die neue Situation in Erwartung des neu aufzustellenden Verfahrens zur Heilung des Bebauungsplans, werden wir diese Entscheidungsbestätigung als Handlungsgrundlage nutzen. Im Rahmen des nun neu stattfindenden Bürgerbeteiligungsverfahrens und den erneuten Prüfungen u.a. zum Hochwasserschutz, sowie unter Berücksichtigung der ökologischen Chancen am Sumpfweg, werden die GRÜNEN Königswinter sich auch für eine Renaturierung des Areals, statt der geplanten Bebauung aussprechen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass ein Bauvorhaben am Sumpfweg extrem in die Retentionsflächen des Rheins und damit in den Hochwasserschutz eingreift und die Bebauung gemäß §78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in diesem Fall rechtlich nicht zulässig sein darf. Das Areal am Sumpfweg ist neben seiner Aufgabe als Hochwasserausgleichsfläche vielmehr als ökologisch wertvolles Gebiet zu schützen um die Biodiversität zu stärken und den Königswinter*innen einen Ort der Erholung zu bieten.

Vorstandsmitglied Andreas Seidel sagt dazu: „Königswinter ist Mitglied in der Hochwassernotgemeinschaft. 2015 wurden die Überschwemmungsgebiete am Rhein neu festgesetzt. Das Vorhaben am Sumpfweg liegt vollständig innerhalb dieses Überschwemmungsgebietes – und das Gelände ist die letzte Freifläche, die Königswinter in eine echte Auenlandschaft renaturieren könnte als Beitrag zu einer überregionalen Solidarität. Hier stattdessen eine Bebauung zuzulassen, die zudem die unmittelbaren Anlieger im Hochwasserfall zusätzlich belastet, ist schon ein sehr bedauerliches Signal, welches das Image der Stadt Königswinter sicher nicht positiv beeinflusst!“

Thomas Koppe, Ortsvorsitzender der GRÜNEN Königswinter ergänzt: „Unsere Aufgabe wird es nun sein auf die Durchführung des ergänzenden Verfahrens nach §215a a.F. BauGB NRW ohne den inhaltlichen Einfluss des Investors BPD zu achten, der hierfür die Kosten übernehmen möchte und dort auch bauen will. Insbesondere die aktuell geltenden Vorschriften des §78 Wasserhaushaltsgesetzes sind genau zu bewerten und im Rahmen der Bürgerbeteiligung aktiv darauf einzuwirken das unsägliche Bauvorhaben am schützenswerten Sumpfwegareal auch nach neuer Prüfung zu verhindern. Wir wollen dort keine Bebauung. Zudem darf die damit gegebene Chance an dieser Stelle durch Renaturierung eine zusätzliche Aufwertung zu erreichen nicht verspielt werden.“

Siehe auch unsere Pressemitteilung im Anhang.

Anhang: Pressemitteilung vom 22.03.2019

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