GRÜNER Ortsverband kündigt Koalitionsvereinbarung und bricht mit Fraktion

Auf der Mitgliederversammlung der Königswinterer GRÜNEN am Abend des 06.04.2017 hat sich die Parteibasis nach eingehender Diskussion entschieden, die Koalitionsvereinbarung mit CDU und FDP zu kündigen. Darüber hinaus wurde die bisherige Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aufgefordert, den Namen der Partei abzulegen.

Die auf der Tagesordnung der Mitgliederversammlung angekündigte Diskussion zur Diskrepanz zwischen Entscheidungen der Parteibasis und dem Verhalten der Mandatsträger wurde jedoch ohne Fraktionsvertreter geführt, von denen niemand an der Versammlung teilnahm. Nur rund 2 Stunden vor der Mitgliederversammlung hatten die Fraktionsvorsitzende Claudia Owzcarczak und ihr Mann Oliver Schikora schriftlich ihren Austritt aus der Partei erklärt. Der Austritt von Thosten Schwarz wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls erwart. Mit diesem Schritt hatten sich die Fraktionsmitglieder erneut dem Gespräch mit der Partei entzogen – wie auch bei vielen anderen gebotenen Gelegenheiten zuvor.

Zu viele der in den letzten sechs Monaten von der Koalition mit den Stimmen der GRÜNEN Stadtratsmitglieder durchgesetzten Entscheidungen widersprechen nach Meinung der Basis GRÜNEN Grundsätzen und Zielen. Ob in der Bäderfrage, der Erhöhung der Elternbeiträge für OGS und Kindertagesstätten oder der Erweiterung der Gesamtschule: Die Positionierung der GRÜNEN Partei ist entgegengesetzt zu dem, was die Koalition vorgeschlagen und auch durchgesetzt hat. Aus diesem Grund hat die Mitgliederversammlung zudem beschlossen, von der Fraktion einzufordern, den Parteinamen aus der Fraktionsbezeichnung zu entfernen. Die Partei möchte nicht weiter mit diesen Positionen und Entscheidungen in Verbindung gebracht werden. Auch rein formal hatte damit die Aufrechterhaltung der Koalitionsvereinbarung keinen Sinn mehr, da die nun parteilosen Mitglieder der Fraktion im Rat auch für jeden offensichtlich nicht mehr im Sinne von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN agieren würden.

Anhang: Pressemitteilung vom 07.04.2017

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