Planfeststellungsverfahren Flughafen Köln/Bonn – zusammen gegen noch mehr Fluglärm

Das Planfeststellungsverfahren ist für den Flughafen das erste dieser Art und wurde letztlich durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum sogenannten Vorfeld A erzwungen, das die Errichtung von Abstellplätzen ohne ein solches Verfahren als rechtswidrig einstufte. Er muss nun alle Vorhaben, in diesem u.a. Fall eine zusätzliche Cargohalle, ein Parkhausneubau, ein neues Hotel sowie Änderungen bei der Verkehrsführung, dem Planfeststellungsverfahren unterziehen. Insbesondere bezüglich der Cargohalle spricht der Flughafen selber von zusätzlichen 2.000 Flügen pro Jahr. Bis zum 5.12.2017 sind auch in Königswinter die Planfeststellungsunterlagen des Flughafens ausgelegt, bis zum 19.12. können Eingaben vorgenommen werden. Die Antragsunterlagen des Flughafens können Sie auch auf der Homepage des Landesverkehrsministeriums einsehen.

Wo Sie die Planfeststellungsunterlagen einsehen können
Die Antragsunterlagen werden für die Dauer eines Monats, nämlich vom 06.11.2017 bis einschließlich 05.12.2017 im Verwaltungsgebäude Thomasberg, Geschäftsbereich Planen und Bauen, im Flur vor Zimmer 28, Obere Str. 8, 53639 Königswinter zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Einsehbar sind sie zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr, zudem Montag bis Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie Donnerstag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Was bereits getan wird
Neben den Städten Lohmar und Siegburg bereitet auch die Lärmschutzgemeinschaft Köln/Bonn eine umfangreiche Stellungnahme vor. Die Lärmschutzgemeinschaft hat schon jetzt ein Musterschreiben aufgelegt, das auf bisher sieben Seiten einige grundsätzliche Einwendungen auflistet und sich auch bereits auf die Inhalte aus den Stellungnahmen der Lärmschutzgemeinschaft und des BUND bezieht. Allerdings liegen diese noch nicht final vor. Die Stellungnahme für die Städte Lohmar und Siegburg soll Anfang Dezember vorliegen.

Wie Sie selbst Einfluss nehmen können
Sie haben die Möglichkeit, schon jetzt z.B. entlang des Musterschreibens der Lärmschutzgemeinschaft mit Ihren eigenen Individualisierungen Ihre Einwendungen an die Bezirksregierung Düsseldorf zu schicken und gegebenenfalls später noch Ergänzungen innerhalb der Frist hinterher zu schicken. Sie können uns unter der E-Mail Adresse info (at) gruene-koenigswinter auch mitteilen, wenn Sie von uns zusätzlich über weitere Entwicklungen (bspw. durch die Gutachten der Städte Lohmar und Siegburg) informiert werden wollen, um diese zu berücksichtigen.

Grundsätzlicher Hinweis
Wenn Sie wollen, dass Ihre Einwendungen / Stellungnahmen gewertet werden, müssen diese spätestens bis zum 19.12.17 bei der Bezirksregierung Düsseldorf – Dezernat 26 (Luftverkehr), Postfach 300865 in 40408 Düsseldorf eingegangen sein und sich auf das Aktenzeichen 26.01.01.01-PFV FKB beziehen. Emails werden nicht berücksichtigt, es müssen Briefe sein, am besten Einschreiben!

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